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Impressum: was auf Ihrer Website Pflicht ist

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Allgemein Einsteiger 3 Jun 2026 5 Min Lesezeit von Les Techniciens du Net

Impressum: was auf Ihrer Website Pflicht ist

Was das franzoesische Recht vorschreibt, auf einer Website anzuzeigen (Identitaet des Betreibers, Hoster, Kontakt), je nach Status - Unternehmen, Selbststaendiger oder Verein. Mit einer anpassbaren Vorlage.

#Impressum#Pflichten#Rechtskonformitaet

Es ist eine der einfachsten Pflichten - und wird dennoch oft vergessen. Jede Person oder Organisation, die eine Website veroeffentlicht, muss identifizierbar sein. Hier erfahren Sie, was je nach Ihrem Fall hineingehoert.

Warum es Pflicht ist

Das franzoesische Recht verlangt, dass ein Besucher wissen kann, wer hinter einer Website steht und wer sie hostet. Es geht um Transparenz und Verantwortung. Das Fehlen eines Impressums kann zu Sanktionen fuehren.

Das betrifft nahezu jede Website: Unternehmen, Selbststaendige, Vereine und sogar die meisten Blogs.

Was angegeben werden muss

Fuer ein Unternehmen / einen Selbststaendigen:

  • Name (oder Firmenname), Rechtsform, gegebenenfalls Stammkapital.
  • Adresse des Firmensitzes, E-Mail und/oder Telefon.
  • SIREN/SIRET-Nummer, RCS oder Handwerksregister je nach Taetigkeit.
  • Innergemeinschaftliche USt-IdNr., falls zutreffend.
  • Den Verantwortlichen fuer die Veroeffentlichung.

Fuer einen Verein:

  • Name des Vereins, Adresse des Sitzes, Kontakt.
  • Den fuer die Veroeffentlichung Verantwortlichen.

In allen Faellen - der Hoster:

  • Name, Firmenname und Adresse des Hosters der Website.

Und je nach Website:

  • Link zur Seite Datenschutz / DSGVO (siehe unseren Artikel DSGVO).
  • Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) fuer einen Online-Shop.

Eine anpassbare Vorlage

Impressum

Betreiber der Website: [Name / Firmenname]
Status: [Unternehmen / Selbststaendiger / Verein]
Adresse: [Adresse]
Kontakt: [E-Mail] - [Telefon]
[SIREN/SIRET: ... - RCS: ... - USt-IdNr.: ...]
Verantwortlich fuer die Veroeffentlichung: [Name]

Hoster: [Name des Hosters]
Adresse: [Adresse des Hosters]

Der Fall der Privatperson

Ein nicht-gewerblicher Betreiber (persoenlicher Blog) kann unter bestimmten Bedingungen darauf verzichten, alle seine Kontaktdaten zu veroeffentlichen - sofern der Hoster sie vorhaelt und sie auf gerichtliche Anforderung bereitstellen kann. Vollstaendige Anonymitaet gibt es jedoch nicht.

Zum Merken

Ein Impressum ist schnell verfasst und Pflicht. Eine schlichte, aktuelle Seite, die Betreiber und Hoster benennt: Das ist das Wesentliche. Denken Sie daran, es zu aktualisieren, wenn sich Ihre Adresse oder Ihr Hoster aendert.

⚠️ Dieser Artikel beschreibt die Grundzuege; pruefen Sie die fuer Ihre Taetigkeit geltenden Pflichten (einige Berufe haben spezifische Angaben).

Testen Sie Ihr Wissen

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  1. Ein Impressum ist Pflicht...

  2. Ein Impressum muss insbesondere angeben...

  3. Bei einer Privatperson (nicht-gewerblicher Blog) muessen bestimmte persoenliche Angaben...